Katalogberuf kann als Liebhaberei disqualifiziert werden

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Als Katalogberufe für Freiberufler werden die Berufe bezeichnet, die im Einkommenssteuergesetz explizit genannt werden. Ein Gewinn erhöht die Steuerlast, während ein Verlust die Steuerlast reduziert. Erwirtschaftet ein Unternehmer nur Verluste, kann das Finanzamt eine andere Motivation als die typische Gewinnabsicht vermuten. Ohne Gewinnerzielung fehlt ein existenziell wichtiger Punkt, um beim Finanzamt als Unternehmer gelistet zu werden.

 

Das musste ein Psychotherapeut aus Baden-Württemberg feststellen: Das Finanzgericht in Stuttgart erkannte die Verluste aus seiner Tätigkeit als Psychotherapeut nicht an. Das Finanzamt korrigierte Verluste in Höhe von ca. 9.000 Euro aus vier Jahren Berufstätigkeit, sodass der Therapeut mehrere Tausend Euro an Steuern plus Zinsen tilgen muss. Für diese Tätigkeit mit negativen Einkünften hat sich in der Rechtsprechung der Begriff „Liebhaberei in der Berufsausübung“ etabliert. Er bedeutet, dass private Interessen und Beweggründe die unternehmerische Tätigkeit prägen. Erwirtschaftet der Steuerzahler Gewinne, ist das für die Finanzverwaltung unauffällig. Für das Finanzamt fängt die Liebhaberei an, wenn Verluste entstehen und nicht gegengesteuert wird. Die Konsequenz: Sie erkennt die Verluste nicht an, sodass diese die Steuerlast der „Liebhaberei“ nicht mindern können.

Das Interessante an dem Fall des Psychotherapeuten: Nicht ein Hobby, sondern ein Katalogberuf wurde als Liebhaberei eingestuft. Die Finanzverwaltung setzt hier ein deutliches Signal. Selbstständige Steuerzahler können Verluste über die Jahre nicht kumulieren, ohne das Ruder herumzureißen. Retter kann ein dokumentierter Notfallplan sein, der aus dem „Worst Case“ den „Best Case“ generiert. Vermutet die Finanzverwaltung dann immer noch eine „Liebhaberei in der Berufsausübung“, können Sie den Finanzbeamten mithilfe Ihrer dokumentierten Aufzeichnungen die umgesetzten Notfallpläne entgegenhalten.


Die aufgeführten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.
Im Einzelfall sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

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