Lohnsteuerhilfe – lohnt sich das?

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Steht die jährliche Einkommenssteuererklärung bevor, macht sich Unmut breit. Kaum eine Privatperson setzt sich gerne mit Quittungen, Belegen und der Lohnsteuerbescheinigung auseinander. Bei all den verschiedenen komplizierten Regelungen verlieren Steuerzahler schnell den Durchblick. Sie wenden sich an Institutionen wie Lohnsteuervereine. Wer darf die Lohnsteuerhilfe in Anspruch nehmen und vor allem: Lohnt sich der Gang zur Lohnsteuerhilfe, oder wird der Lohnsteuerverein zum Minusgeschäft?

In Deutschland tobt das Steuerchaos: Diesen Eindruck erhalten Privatpersonen, wenn sie sich mit aktuellen Steuerregelungen auseinandersetzen wollen. Selbst Profis müssen regelmäßige Schulungen und Fortbildungen absolvieren, um alle Änderungen zu erkennen. Für Privatpersonen ist es ohne Hilfe daher schwer geworden, sich um die eigene Steuererklärung zu kümmern. Ihnen stehen jedoch drei verschiedene Hilfestellungen zur Verfügung: Steuerberater, Steuersoftware und Lohnsteuerhilfevereine. Mittlerweile wird jede zehnte Steuererklärung in Deutschland von einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt. Aber nicht jeder darf die Lohnsteuerhilfe in Anspruch nehmen. Der Steuerpflichtige muss Angestellter, Arbeitnehmer, Beamter, Rentner, Arbeitssuchender oder Unterhaltsempfänger sein. Nur Bezieher von Einkünften aus regelmäßig wiederkehrenden Bezügen ist die Inanspruchnahme der Lohnsteuerhilfe erlaubt. Darüber hinaus gibt es eine weitere Einschränkung: Werden bei gemeinsam Veranlagten zusätzlich Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalerträgen von 13.000 bis 26.000 Euro erzielt, darf der Lohnsteuerhilfeverein nicht weiterhelfen. Personen, deren Umsätze der Umsetzsteuerpflicht unterliegen oder die Einkünfte aus Landwirtschaft oder Forstwirtschaft haben, sind ebenfalls aus der Beratung ausgeschlossen.

Rechnet sich der Lohnsteuerhilfeverein?

Eine eindeutige Antwort gibt es nicht: Die Kosten für den Lohnsteuerhilfeverein sind sozial gestaffelt: je höher die Einkünfte, desto höher der Jahresbeitrag. Die Kosten der Lohnsteuerhilfevereine variieren um wenige Euro und beginnen bei Einkünften bis 10.000 Euro bei 34 Euro. Steuerzahler mit einem Brutto-Jahreseinkommen von 120.000 Euro werden jedoch bereits mit 300 Euro zur Kasse gebeten. Für die meisten Steuerzahler handelt es sich um eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Menschen, die mit der Lohnsteuererklärung überfordert sind, können sich durchaus von Lohnsteuerhilfevereinen beraten lassen. Steuerzahler, die jedoch nur einige offene Fragen haben, können sich dem kostenlosen Elster-Portal bedienen. Als Faustregel gilt: Je umfangreicher Einnahmen und Zusatzeinkünfte sind, desto sinnvoller ist die steuerliche Beratung vom Profi.

Gesamte Brutto-Jahreseinnahmen
(vgl. Beitragsordnung)
vrs. Mitgliedsbeitrag inkl. 19% USt.
(den exakten Betrag errechnet Ihr/e Berater/in)
0 – 10.000 Euro 34 Euro
10.001 – 15.000 Euro 60 Euro
15.001 – 20.000 Euro 81 Euro
20.001 – 30.000 Euro 99 Euro
30.001 – 40.000 Euro 118 Euro
40.001 – 50.000 Euro 138 Euro
50.001 – 60.000 Euro 159 Euro
60.001 – 70.000 Euro 171 Euro
70.001 – 80.000 Euro 183 Euro
80.001 – 90.000 Euro 215 Euro
90.001 – 120.000 Euro 255 Euro
über 120.000 Euro 300 Euro

Tabelle: http://www.vlh.de/mitgliedschaft/beitraege.html

Zusatzleistungen der Lohnsteuerhilfevereine

Die Lohnsteuerhilfevereine bieten mehr, als die reine Erstellung der Lohnsteuererklärung. Eine Mitgliedschaft bringt viele Zusatzleistungen mit sich. So berechnet der Lohnsteuerhilfeverein voraussichtliche Erstattungen und Nachzahlungen und überprüft den vom Finanzamt erlassenen Steuerbescheid. Treten Fehler beim Fiskus auf, hilft der Lohnsteuerhilfeverein weiter. Er legt Einspruch bei der Behörde ein und veranlasst dadurch eine erneute Prüfung und gegebenenfalls eine Änderung. Zusatzkosten fallen somit nicht an. Sollte der Fall sogar bis zum Bundesfinanzhof gehen, werden die Kosten ebenfalls von dem Lohnsteuerhilfeverein übernommen. Lediglich bei aussichtslosen Fällen wird die Lohnsteuerhilfe nicht aktiv.


Die aufgeführten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.
Im Einzelfall sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

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