Vererben mit hohen Freibeträgen

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Beim Erben grüßt die Erbschaftssteuer. Daher sollte man sich rechtzeitig Gedanken über den Vermögenstransfer machen. Je höher der Betrag ist, um so mehr will der Staat für die eigene Kasse. Der Verwandtschaftsgrad entscheidet über die Freibeträge: für den Ehegatten 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro.

Steuertrick Schenkung: Damit das Vermögen in der Familie bleibt, können Erblasser eine Schenkung veranlassen. Der vorzeitige Geldsegen muss zehn Jahre vor dem Todesfall realisiert werden: Es fällt keine Erbschaftssteuer an und der steuerliche Freibetrag steht im Todesfall für weitere Erbbeträge zur Disposition. Tipp zum Steuern sparen mit vererbten Immobilien: Auch hier dreht sich alles um die Zahl Zehn. Bei Eigenheimen bis zu 200 qm Wohnfläche fallen keine Steuern an, wenn die vererbte Immobilie vom Ehepartner oder Kindern mindestens zehn Jahre weiter bewohnt wird. Muss die Immobilie vorher verkauft werden, wird die Erbschaftssteuer rückwirkend fällig.

Pflege des Erblassers vor dem Tod: Ebenfalls lassen sich Steuern sparen, wenn Sie sich für die Pflege der Erblasser zu Hause engagieren. Wer pflegt, erbt mehr: Nach dem neuen Steuerrecht erhalten Angehörige für ihren Pflegeeinsatz höhere Ansprüche gegenüber den weiteren Erben. Davon profitieren pflegende Ehepartner, Kinder und Enkelkinder.


Die aufgeführten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.
Im Einzelfall sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

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