Tierische Steuerersparnis

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Tiere sind beliebte Lebensbegleiter. Sie sorgen für gute Laune und lassen Herrchen aktiv durch das Leben gehen. Ein weiterer Pluspunkt: Haustiere können dazu beitragen, Steuern zu sparen.

Einen Hund, einen Hamster, einen Vogel oder eine Katze zu besitzen, verhilft zwar nicht zu extremen Steuerersparnissen, dennoch können sich Tierbesitzer darüber freuen, dass sie manche Kosten von der Steuer absetzen können. So können beispielsweise die Kosten für die Betreuung von Haustieren als sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistungen“ abgesetzt werden. Hierdurch reduziert sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Betreuungsaufwendungen, höchstens jedoch um einen Betrag von 4000 Euro. Die Voraussetzung dafür, dass sich die Aufwendungen steuerlich geltend machen lassen, ist, dass das Haustier im Haushalt versorgt, gepflegt und betreut wird. Das gilt für die Wohnung, das Haus oder den Garten. Eine weitere Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass hinsichtlich der Dienstleistung eine Rechnung vorliegen muss.

Sind sämtliche Voraussetzungen für eine haushaltsnahe Dienstleistung gegeben, können diese direkt von der Steuerschuld in Höhe von 20 Prozent der tatsächlichen Aufwendungen, höchstens bis 4.000 Euro steuermindernd angesetzt werden.


Die aufgeführten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.
Im Einzelfall sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

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