Sturmschaden am Auto

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Der wohnungsnahe Parkplatz ist bequem und die Allee vor der Tür macht Eindruck. Die Bäume spenden Schatten – doch bei Unwetter gefährden sie das liebste Gefährt der Deutschen.

Ein abgeknickter Ast, ein entwurzelter Baum oder ein loser Dachziegel kann das Auto erheblich schädigen. Zahlt die Kfz-Versicherung diese Sturmschäden? Die Antwort ist deutlich: Ja. Allerdings muss ein Sturm die Windstärke acht aufweisen, um versicherungsrelevant als dieser zu gelten. Die Windstärke acht entspricht 61 Stundenkilometern. Im Zweifelsfall muss der Sturm der Versicherung nachgewiesen werden. Ist das geschehen, kommt die Vollkasko- als auch die Teilkasko-Versicherung für den Schaden auf. Allerdings gilt: Der Sturm muss unmittelbar zum Schaden am Fahrzeug geführt haben. Ein Ausweichversuch während eines Unwetters beispielsweise gilt nicht als ein Sturmschaden.

Bei Sturmschäden am Fahrzeug sollte der Versicherungsnehmer den Schaden umgehend melden. Vergehen einige Tage zum Unwetter, wird es für den Versicherungsnehmer schwerer, den Schaden bei Sturm zu beweisen. Helfen können hier Presseberichte oder Auskünfte des Wetteramtes. Wie bei jedem Versicherungsfall gilt: Fotoaufnahmen des Schadens und Zeugen sichern dem Versicherungsnehmer seine Forderungen gegenüber dem Versicherer.


Die aufgeführten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.
Im Einzelfall sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

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