Konkrete Deklaration der Unternehmerleistung

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Auf Rechnungen muss die Leistung für den Vorsteuerabzug konkret beschrieben werden: Ein Außenstehender soll die abgerechnete Leistung auf den ersten Blick erkennen können. Sonst riskiert der Rechnungsempfänger, dass das Finanzamt den Vorsteuerabzug nicht anerkennt.

Es sind verschiedene Angaben auf der Rechnung essenziell notwendig, unter anderem der Leistungszeitpunkt sowie eine eindeutige Leistungsbeschreibung. Laut Bundesfinanzhof müssen diese Angaben leicht nachprüfbar sein. Das Auflisten von allgemeinen Leistungspunkten auf der Rechnung reicht nicht aus und führt zu keinem Vorsteuerabzug.

Hier dreht sich alles um die konkrete Formulierung: Das Finanzgericht Hamburg vertritt die Auffassung, dass nur eine konkrete Leistungsbeschreibung die Gefahr einer doppelten Abrechnung verhindert. Die Leistungsbeschreibung korrespondiert stets mit dem Benennen des Leistungszeitpunkts. Steuertipp: Rechnungen so genau wie möglich formulieren und keine Details auslassen, damit der Vorsteuerabzug von der Finanzverwaltung anerkannt wird.


Die aufgeführten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.
Im Einzelfall sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

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