Ausweispflicht: Die neue Energiesparverordnung (EnEV)

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Seit  Mai 2014 müssen Eigentümer ihren Gebäudeenergiepass bei Vermietung und Verkauf unaufgefordert vorlegen. In Inseraten dürfen die Angaben zur Energieeffizienzklasse nicht fehlen. Noch gibt es eine Schonfrist – danach wird die Nichtbeachtung teuer.

Die Einteilung in Energie-Klassen kennt man von Kühlschränken und Autos. Seit 2009 gibt es den Energie-Ausweis ebenfalls für Immobilien. Die neue Energiesparverordnung (EnEV) ist nun in Kraft getreten und macht den Bandtacho übersichtlicher. Sie schreibt Klassen von A+ bis H vor, meint: A+ ist absolut top, H steht für hohe Nebenkosten. Diese Klassen müssen nun in kommerziellen Anzeigen veröffentlicht werden. Wer neu bauen will, muss die EnEV kennen. Wichtig für Wohngebäude ist: Der maximal zulässige Primärenergiebedarf wird ab 2016 um 25 Prozent verringert. Die Anforderungen an die Außenbauteile werden um 20 Prozent verschärft. Für Altbestand gilt unter anderem: Heizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Alle anderen müssen nach 30 Jahren ausgetauscht werden.

Per Gesetz sind alle Angaben zum Energieverbrauch verpflichtend. Aber: Noch sind Eigentümer vor Abmahnungen geschützt. Der Gesetzgeber gibt eine Schonfrist bis zum 1.5.2015. Erst dann sind Nichtangaben eine Ordnungswidrigkeit und können teuer werden: bis zu 15.000 Euro.


Die aufgeführten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.
Im Einzelfall sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

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