Trennungsimmobilien

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Der Traum vom eigenen Familienheim ist nach einer Trennung schnell ausgeträumt. Nur im Ausnahmefall machen sich Eheleute bereits bei der Anschaffung einer Immobilie Gedanken darüber, wer das Eigenheim im Falle einer Trennung erhalten soll.

Da meist keiner der beiden Partner nach der Scheidung allein über die finanziellen Mittel verfügt, das Familienheim zu bewohnen, wird die Immobilie in der Regel verkauft. Ziel ist es, den Verkaufserlös aufzuteilen und die offenen Schulden zu verrechnen.

Eine andere Möglichkeit ist, das Familienheim im Scheidungsfall zu behalten und zu vermieten. Dann teilen sich beide geschiedenen Partner die Einnahmen und die Kosten, inklusive Instandhaltung und Schuldendienst. Diese Lösung macht Sinn, wenn sich das Haus nur mit Verlust verkaufen lässt und die Geschiedenen noch partnerschaftlich kommunizieren können.

Ist eine Entscheidung der Geschiedenen zugunsten einer der beiden Möglichkeiten nicht möglich, bleibt nur noch der Weg zur Teilungsversteigerung. Dabei legt der Immobiliensachverständige den Wert für das „Mindestgebot“ fest. Das Gebot liegt meist deutlich unter dem Verkehrswert der Immobilie.
Um das zu verhindern ist es ratsam, einen erfahrenen Makler einzuschalten, der sich ausschließlich auf den Verkauf konzentriert und die oft negativen Emotionen zwischen den ehemaligen Ehepartnern neutralisiert, um den optimalen Verkaufspreis erzielen zu können. Häufig lässt sich nur durch seine Neutralität der Verkauf schnell und unproblematisch abwickeln.


Die aufgeführten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.
Im Einzelfall sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

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