Im Interview: Steuerberater Andreas Kerkmann

  1. Das Wort der steuerlichen Lockvogelangebote gilt auch für Unternehmen. In diesem Kontext fallen die Staatennamen Malta, Andorra, Monaco, Irland und die Niederlande. Wie ist dies zu bewerten?
    Mit einer Kosten-Nutzen-Gegenüberstellung lässt es sich einfach erklären, dass sich für KMU-Unternehmen selten Nutzenvorteile in ausländischen Staaten ergeben.

    Unternehmen aus der Wirtschaftsregion Berlin finden den Weg zur Steuerkanzlei Andreas Kerkmann über die eigene Webseite und über Empfehlungen von gewerblichen Mandanten.
  2. Heute sind viele Mandanten nach einer Bank- oder Versicherungsberatung unsicher, welche Geldanlage für sie als privater oder gewerblicher Steuerzahler Präferenzen besitzt. Unterstützen Sie Mandanten bei der Auswahl nach den Kriterien: Rentabilität, Sicherheit und Liquidität?
    Wenn eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung beim Eintritt der Rente zur Auszahlung kommt, dann müssen oft Steuern gezahlt werden. Diese werden nach unterschiedlichen Voraussetzungen verschieden berechnet.

    Die Sicherheit für den Mandanten hat Priorität. Die Rendite nach Steuern aus Bankgeschäften wird errechnet und mit dem Steuerpflichtigen jeweils detailliert besprochen.
  3. Thema: Humor erleichtert die Arbeit. Können oder dürfen Sie bei der Arbeit lachen?
    In Berlin wird ein trockener Humor geschätzt. Gelacht wird in der Kanzlei und im Gespräch mit dem Mandanten. In Erinnerung geblieben ist in der Kanzlei Kerkmann ein Prüfer des Finanzamtes, der im Prüferraum während des Aktenstudiums über einen Mandanten aus der Gastronomie lautstark Hörbücher zur Unterhaltung konsumierte.
  4. Prüfen die Finanzämter noch jede elektronische Steuererklärung? Fallen Schummeleien durch Plausibilitätskontrollen auf?
    Jede Steuererklärung, die die Steuerkanzlei Kerkmann verlässt, hat die interne Kontrolle bestanden: Alle relevanten Daten sind eingetragen. Plausibilitätskontrollen des Finanzamtes sind üblich. Beispielsweise bei der Überschussrechnung, Anlage EÜR für gewerbliche Mandanten: Einträge für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxifahrten werden stets auf Privatanteile abgefragt. Trotz Elektronik: Sämtliche Belege über Einnahmen und Ausgaben sowie Kontoauszüge müssen selbstverständlich gesammelt werden. Fehlerhafte Datenmeldungen von Krankenkassen und Arbeitsagenturen können wegen der Komplexität der Datenmeldung nur noch von der Steuerkanzlei korrigiert werden.
  5. Regelmäßig passiert es, dass gegenüber dem Finanzamt nicht gemeldete Bankguthaben aus der Schweiz bei einer Erbschaft anfallen. Was kann der Erbe tun?
    Eine Selbstanzeige ist ein komplexer Prozess. Wer dabei Fehler macht, kann trotzdem strafrechtlich belangt werden und muss mit empfindlichen Steuernachzahlungen rechnen.

    Hier hilft nur die Offenlegung sämtlicher Bankdaten durch den Erben. Die Selbstanzeige muss zehn Jahre rückwirkend alle Daten berücksichtigen. Bei dieser Nacherklärung wirkt die Steuerkanzlei Kerkmann unterstützend mit. Steuerberater Andreas Kerkmann geht davon aus, dass derartige Nacherklärungen in Zukunft häufiger anfallen werden.