Wertsachen gehören ins Handgepäck

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Sommerzeit ist Reisezeit: Die Sorge, seine Wertsachen nicht sicher an das Urlaubsziel überführen zu können, bleibt. Wohin mit meinen Wertsachen – Koffer oder Handgepäck? Gefahr birgt beides.

Das Handgepäck kann Taschendieben zum Opfer fallen und der Koffer befindet sich außerhalb des Blickfeldes von Reisenden. Der Koffer ist zwar in der Obhut der Fluggesellschaft, jedoch ist diese Obhut eine irrtümliche Sicherheit: Verschwindet der Reisekoffer oder Wertsachen in ihm, bleibt der Besitzer auf dreiviertel des Wertes sitzen. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Eine Familie kehrte aus dem Urlaub zurück und vermisste in ihrem zwei Tage später zugestellten Gepäckstück ihren Schmuck. Zwar bejahte das OLG den Schadensersatzanspruch der Familie, dennoch musste sie sich ein Mitverschulden anrechnen lassen. Die Familie habe leichtfertig gehandelt. Beim heutigen Massenverkehr müsse mit Verschwinden eines Koffers gerechnet werden.

Wertsachen wie Schmuck, Laptops oder Uhren im Reisekoffer können bei entsprechender Stelle zwar deklariert werden, letztliche Sicherheit zur vollständigen Werterstattung im Falle eines Verlustes bietet das nicht. Passagieren bleibt nur eine Möglichkeit: Führen Sie daher Ihre Wertsachen im Handgepäck und behalten Sie dieses stets nah bei Ihnen.

Quelle: OLG Frankfurt, Urteil v. 21.11.2013, Az.: 16 U 98/13


Die aufgeführten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.
Im Einzelfall sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

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