Mit dem häuslichen Arbeitszimmer Steuern sparen

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Wer in seiner Firma keinen Arbeitsplatz hat, kann mit dem häuslichen Arbeitszimmer 1250,- Euro an Werbungskosten sparen. Begünstigt sind die Berufsgruppen der Lehrer und der Außendienstmitarbeiter. Steht das häusliche Arbeitszimmer im Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, sind sämtliche Kosten unbeschränkt abzugsfähig: Das gilt für Heimarbeiter.

Wer als Steuerzahler keinen anderen Arbeitsplatz besitzt und die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in seiner Steuererklärung angibt, kann sein zu versteuerndes Einkommen senken und dafür sorgen, dass seine Steuerlast reduziert wird.

Der Raum gehört immer zur privaten Wohnung oder zu einem Wohnhaus. Auch Nebenräume im Keller oder im Dachgeschoss können als ein häusliches Arbeitszimmer eingerichtet sein, wenn sie als gemeinsame Wohneinheit mit den privaten Wohnräumen verbunden sind. Eine nachrangige private Mitbenutzung des häuslichen Arbeitszimmers ist erlaubt. Das Arbeitszimmer eignet sich für Büroarbeiten, geistige, künstlerische oder schriftstellerische Betätigungen. Anteilige Kosten für das Arbeitszimmer stellen dar: Miete, Gebäudeabschreibung, Schuldzinsen, Wasser- und Energiekosten, Reinigungskosten, Renovierungskosten, Aufwand für die Ausstattung, Grundsteuern. Kunstgegenstände zählen nicht zu den absetzbaren steuerlichen Aufwendungen.

Thema Pool-Arbeitsplatz: Wenn zehn Prüfern eines Finanzamts nur vier Pool-Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, dann können sie die Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer komplett absetzen.


Die aufgeführten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.
Im Einzelfall sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

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