Der Fiskus feiert mit

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Die Weihnachtszeit rückt näher und damit stehen die firmeninternen Weihnachtsfeiern, die den Mitarbeitern ein kleines Dankeschön zum Ende des anstrengenden Arbeitsjahres bedeuten sollen, an. Bei der Weihnachtsfeier sind Chefs und Mitarbeiter nicht unter sich. Denn: Der Fiskus hält während der Feierlichkeiten die Hand auf. Wer ihm nicht mehr als nötig schenken will, sollte sich an folgenden Tipp halten.

Fast jedes deutsche Unternehmen nutzt den Dezember dazu, mit seinen Mitarbeitern das Ende des Jahres einzuläuten und auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr anzustoßen. Eine schöne Geste, die die meisten Mitarbeiter schätzen. Allerdings wird die Fröhlichkeit getrübt, denn der Fiskus hat strenge Vorschriften festgelegt, wenn es darum geht, den Mitarbeitern etwas Gutes zu tun.

Was auch immer der Chef sich für die Weihnachtsfeier mit seinen Mitarbeitern überlegt: ob eine Feier in einem Varieté, ob ein gemütliches Beisammensitzen im Restaurant oder ein Abend im Kasino. Wichtig ist, dass der steuerlich anerkannte Höchstbetrag von 110 Euro eingehalten wird. Dieser versteht sich einschließlich Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer. Der angegebene Betrag gilt pro Mitarbeiter und Betriebsveranstaltung. Der jeweilige Verbrauch des Mitarbeiters wird außer Acht gelassen. Es zählt rein die Pauschale. Pro Jahr ist es Firmen erlaubt, zwei Betriebsfeiern durchzuführen.

Vorsicht Freigrenze

Bei den 110 Euro handelt es sich um eine Freigrenze. Wird sie auch nur um einen Cent überschritten, sind die gesamten Kosten der Weihnachtsfeier steuerschädlich und nicht etwa nur der Teil, der über die 110 Euro hinausgeht. Die erhöhten Kosten werden für die Teilnehmer zum sogenannten „geldwerten Vorteil“. Für dieses Gehalts-Extra werden dann Lohnsteuer und Sozialversicherung fällig. Es ist also Vorsicht geboten. Chefs müssen darauf achten, die Grenze nicht zu überschreiten, wenn sie dem Fiskus nicht mehr schenken möchten als nötig.


Die aufgeführten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.
Im Einzelfall sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

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